BILS Abwassertechnik - Logo
BILS Abwassertechnik - Logo

FAQ

Wichtige Informationen zum Thema Kleinkläranlagen:

 

Kleinkläranlagen Genehmigung, wie gehe ich vor ?

Zur Beantragung einer neuen Kleinkläranlage bedarf es einen Vor-Ort-Termin, um einen passenden Bauplatz für die Kleinkläranlage auszumachen.

Hierbei sind Einwohnerzahlen, ländliche Höhenunterschiede, Grundwasserspiegel, Bodenart und Einleitstelle des gereinigten Abwassers ausschlaggebend für die Beantragung und den Bau einer Kleinkläranlage.

Sind diese Punkte erarbeitet steht der Beantragung bei der Unteren Wasserbehörde nichts mehr im Wege. 

Wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an Bils Abwassertechnik.

Einbau einer Kleinkläranlage

Nach Erfolgreicher Genehmigung geht es weiter mit dem Einbau.

Ob Betonbehälter oder Kunstoffbehälter, für den Einbau einer Kleinkläranlage wird großes Gerät (Bagger) benötigt. 

Hierzu kümmern wir uns nach Absprache um alles Weitere, wie die Bestellung der Anlagenteile, sowie Terminvereinbarungen mit Zulieferern und Erdbauunternehmen.

Kurz zusammengefasst:

-Lieferung des Behälters

-Einbau des Behälters 

-Verrohrung vom Hausanschluss zum Behälter, von da aus bis in den Vorfluter (Graben, Gewässer).

-Einbau der SBR-Technik

-Dichtheitsprüfung des Behälters

-Inbetriebnahme der Kleinkläranlage

Inbetriebnahme einer Kleinkläranlage

Bei der Inbetriebnahme der Kleinkläranlage ist natürlich wichtig, dass Sie, "der Betreiber" der Anlage ,einen genauen Einblick in die Funktion der Technik bekommen. 

Die untere Wasserbehörde fordert von Betreibern einer Kleinkläranlage eine regelmäßige Sichtkontrolle das monatliche Eintragen der Laufzeiten aller Aggregate (Pumpen, Verdichter) und das Eintragen von besonderen Vorkommnissen wie Ausfuhr der Anlage oder Störungen. Hierzu bekommen Sie von uns Ihr persönliches Logbuch das im besten Falle immer in der Nähe der Steuerung aufzufinden ist. 

Letztendlich wird ein Inbetriebnahmeprotokoll ausgefüllt, welches von uns an die Kreisbehörde weitergeleitet wird. 

Abnahme durch die Untere Wasserbehörde

Die Abnahme erfolgt durch die untere Wasserbehörde, welche von uns nach Inbetriebnahme über die Fertigstellung informiert wird. 

Kontrolliert wird:

-Größe der Anlage

-Funktionsfähigkeit der Anlage

-Einstellungen der Parameter

-Logbuch des Betreibers über Eintragung der Laufzeiten und besonderer Vorkommnisse 

Wartung von Kleinkläranlagen

Für die Wartung & Reparatur Ihrer Kleinkläranlage sind Sie bei Bils Abwassertechnik genau richtig! 

Kontaktieren Sie uns jetzt, schnell und unverbindlich, wir freuen uns auf Sie! 

Die Wartung von Kleinkläranlagen ist durch die Abwasserbehörden gesetzlich vorgeschrieben und unumgänglich für die korrekte und langlebige Funktion einer Kleinkläranlage.  

Damit wir mit der Wartung Ihrer Kleinkläranlage beginnen können, wird von der Abwasserbehörde ein Wartungsvertrag gefordert. Sobald dieser erstellt und unterschrieben ist leiten wir den Vertrag an die Abwasserbehörde weiter.

Weiter zur Wartung:

Bei der Wartung ist vor allem die Reinigungsleistung der Anlage ausschlaggebend. Diese wird anhand eines CSB-Wertes Messung ermittelt (FAQ CSB-Wert). Des Weiteren wird der pH-Wert, Sauerstoffgehalt und das Schlammvolumen in der Biologie der Kleinkläranlage und der Probe des gereinigten Abwassers gemessen. 

Zusammenfassend:

-Messung der Reinigungsleistung

-Funktionsprüfung der Anlage

-Schlammspiegelmessung  (der Schlammanteil in der Vorklärung bestimmt, wann eine Kleinkläranlage ausgefahren werden muss) (FAQ Schlammentsorgung)

 

 

Wann ist eine Schlammabfuhr der Kleinkläranlage nötig ?

Bei jeder Wartung der Kleinkläranlage wird der Schlammspiegel in der Vorklärung mittels Schlammspiegelmessgerät gemessen. Ein Richtwert für die Ausfuhr der Vorklärung liegt bei einer Füllmenge an Feststoffen von 50 %.

Einmal vorgestellt:

Wir haben einen zwei-Kammer-Rundbehälter mit einem Durchmesser von 2,0 m und einer Wassertiefe von 2,0 m (Nicht Einbautiefe!). Beträgt die Füllmenge an Feststoffen 1,0 m so sollte diese Abgefahren werden. Diese Werte treffen nicht für jede Anlage zu. Für genaue Informationen zu Ihrer Anlage zögern Sie nicht und fragen uns einfach an. Unser Team von Bils Abwassertechnik wird Ihnen jede Frage beantworten. 

 

 

Darf ich meinen Klärschlamm selbst ausfahren?


Jeder Landwirt der mehr als 1ha (1 Hektar= 10.000 m²) Selbstbewirtschaftetes Ackerland (Verpachtete Flächen zählen nicht dazu) durch einen Flächennachweis der Landwirtschaftskammer nachweisen kann, "darf" seinen Klärschlamm auf dieser Fläche Ausbringen. Wiederum ist eine Ausfuhr nicht erlaubt, wenn Wohnungen oder Häuser die an die Kleinkläranlage angeschlossen sind vermietet worden.

 

 

Die Entscheidung ob, wann und wo etwas ausgefahren werden darf, kann variieren und liegt immer bei der dafür zuständigen Abwasserbehörde des jeweiligen Kreises.

Dichtheitsprüfung an Kleinkläranlagen

Wann muss eine Dichtheitsprüfung vorgenommen werden?

Wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an Bils Abwassertechnik.

Kleinkläranlagen müssen vor Inbetriebnahme und auf Anforderung der jeweiligen Kreisbehörde, auf Dichtheit geprüft werden.

Für das DIN-geregelte Prüfverfahren sind Sachkompetenzen und Profiausrüstung erforderlich.

Neben Werkstoffen und ihrer Verarbeitung ist auch die Sorgfalt beim Einbau einer Anlage maßgeblich für den leckagefreien Zustand.

Wie wird eine Dichtheitsprüfung durchgeführt?

Vor der Dichtheitsprüfung muss der Behälter vom jeweiligen Entsorger ausgefahren und gereinigt werden. Anschließen ist der Behälter wieder mit Wasser bis Unterkante des Zu- bzw. Ablaufs zu befüllen. (1 m³ Stadtwasser Kosten ca. 2 Euro, Behältergröße für 8 EW ca. 6,5 m³).

Bis zu diesem Punkt kann der Betreiber gerne selbst die Regie übernehmen, denn Zeit ist Geld!

Jetzt kommt der Profi ins Spiel. Die Zu- und Ablaufrohre werden mit einem aufblasbaren Gummiball verschlossen und der Wasserstand bis 5 cm über Zu- bzw. Ablaufrohr aufgestaut. Die Druckmesssonde wird 20 cm unter dem Wasserspiegel platziert.

Nach 5 min. Beruhigungszeit beginnt die Prüfung für 30 min. Pro 1 m² benetzte Wandfläche darf ein Betonbehälter nicht mehr als 100 ml Flüssigkeit verlieren oder aufnehmen. Je nach Material des Behälters sind andere Richtlinien einzuhalten. (Volumenberechnung Zylinder V=3,14×r²×h)

Nach "Bestandener" Prüfung wird von uns das Prüfprotokoll, Prüfer Zertifikat und das Werks- und Prüfzertifikat der Messsonde an die jeweilige Kreisbehörde zur Kontrolle weitergeleitet.

Wenn Sie noch Fragen haben freuen wir uns über Ihren Anruf oder eine Nachricht an: email@abwassertechnik-bils.de